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Änderung der Coronaschutzverordnung

Aufgrund der ab dem 28.12.2021 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung gilt in unserer Halle nunmehr die 2G + Regelung. Auch vollständig geimpfte und genesene Personen benötigen nunmehr einen negativen Testnachweis, der höchstens 24 Stunden zurückliegen darf.