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Spielordnung

Allgemeines

  1. Es sollte überwiegend weiße Kleidung getragen werden. Die Plätze sind nur mit Tennisschuhen zu betreten.
  2. Bei Trockenheit ist der Platz ausreichend zu wässern, bei großer Trockenheit auch nachher und bei Turnieren öfters.
  3. Am Ende der Spieldauer muss der Platz abgezogen und die Linien gesäubert werden.
  4. Die Entscheidung über die Bespielbarkeit eines Platzes trifft der Sozialwart oder Platzwart, bei Abwesenheit jedes andere Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes.

Richtlinie für die Belegung der Plätze 

  1. Die Platzbelegung erfolgt mittels namentlicher Spielmarke.
  2. Ein Platz darf nur dann bespielt werden, wenn der Spieler durch Aufhängen seiner Spielmarke für die vorgesehene Zeit den Platz belegt hat. Ein Platz gilt erst dann als belegt, wenn zwei Spielmarken für die entsprechende Zeit hängen.
  3. Anspruch auf Belegung eines Platzes durch frühes Aufhängen der Spielmarke ist nur dann gegeben, wenn sich der Inhaber der Marke während der Wartedauer auf der Tennisanlage befindet und auch nicht bereits auf einem anderen Platz spielt.
  4. Bevor ein bespielter Platz neu belegt wird, müssen alle freien Plätze belegt sein. Das Weiterhängen und Weiterspielen ist erst dann gestattet, wenn die ganze Spielzeit abgelaufen ist.
  5. Die Spieldauer, einschließlich Abziehen und Säubern der Linien, beträgt für ein
    Einzel: eine Stunde             Doppel: zwei Stunden.
  6. Ist ein Platz vor der belegten Spielzeit frei, so kann dieser höchstens 25 Minuten vor Spielzeitanspruch bereits genutzt werden. Wird ein Platz früher bespielt, geht der belegte Spielzeitanspruch verloren. In diesem Fall können die Marken von Wartenden vorverlegt werden.
  7. Das Auf-, Um- und Abhängen ordnungsgemäß aufgehängter fremder Spielmarken ist nicht gestattet.
  8. Gäste sind nur in Begleitung eines Mitgliedes willkommen und gegen eine Gebühr spielberechtigt. Die beim Clubwirt erhältliche Gastspielmarke muss vor dem Spiel gekauft werden. 
  9. Bei Missbrauch der Platzbelegung kann die Spielmarke von einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes eingezogen werden.
  10. Bei etwaigen Unstimmigkeiten ist der Sportwart zuständig, bei Abwesenheit jedes andere Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes.
  11. Hunde sind auf der gesamten Anlage, einschließlich Terrasse, anzuleinen.

Jeder wird gebeten, die Spielregeln fair einzuhalten im Interesse eines harmonischen Vereinslebens.

18. April 2010 – Der Vorstand